Platzordnung Wohnmobil- und Glampingpark Bostalsee GmbH
Lieber Gast,
wir freuen uns, Sie als Gast im Wohnmobil- und Glampingpark DraussZeit Bostalsee begrüßen zu dürfen.
Um allen Gästen den Aufenthalt gleichermaßen angenehm und störungsfrei wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
1. Bevor Sie den gebuchten Stellplatz befahren, checken Sie sich am Buchungsterminal vor dem Hauptgebäude ein oder wenden Sie an die Rezeption. Ein Anspruch auf einen gebuchten Platz vor 12:00 Uhr besteht nicht.
2. Auf dem gesamten Gelände ist in Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) zu fahren. Es gilt die StVo.
3. Der Stellplatz steht am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Falls Sie noch etwas länger am Abreisetag bei uns verweilen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption (Bitte Öffnungszeiten beachten).
4. Der Stellplatz ist für eine Einheit - Wohnmobil, Wohnwagen oder Auto mit Dachzelt bestimmt.
5. Bitte behandeln Sie die Gemeinschaftsanlagen schonend und pfleglich. Diese sind nach der Benutzung in einwandfreien Zustand zu hinterlassen.
6. Offenes Feuer und Grillen mit direktem Bodenkontakt ist verboten. Grillen ist nur mit mitgebrachten Gasgrill erlaubt.
7. Hunde sind bei uns willkommen. Bitte melden Sie diese direkt bei der Reservierung an. Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden, ausgenommen sind die umzäunten Hundeplätze. Der Hundehalter ist für die Entsorgung des Hundekots selbst verantwortlich. Tiere dürfen nicht in Fahrzeugen zurückgelassen werden. Bei Zuwiderhandlung werden sofort der Tierschutz und die Polizei benachrichtigt.
8. Ein- und Ausfahrt ist zwischen 23:00 und 07:00 Uhr nicht möglich.
9. Während der Nachtruhe von 23:00 bis 07:00 Uhr bitten wir, Lärm zu vermeiden.
10. Junggesellen/innen Abschiede und Party-Ausflüge sind nicht gestattet.
11. Ausübung eines Gewerbes auf oder vor dem Wohnmobil- und Glampingpark DraussZeit Bostalsee ist verboten.
12. Wir legen großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung. Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in die dafür vorgesehenen Müllbehälter.
13. Bitte gehen Sie sparsam mit Wasser um. Beachten Sie außerdem, dass Kinder bis sechs Jahre die Sanitärräume nur in Begleitung Erwachsener nutzen dürfen.
14. Das Schmutzwasser der mobilen Toiletten kann bei der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation entsorgt werden. Bitte nutzen Sie nur kläranlagenfreundliche Zusätze. Bitte kein Abwasser in die Regenwasserkanalisation fließen oder im Erdreich versickern lassen. Das Grauwasser ist auf der Entsorgungsstation zu entsorgen.
15. Die Stromanschlüsse auf den Stellplätzen sind mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) ausgestattet. Wir bitten, die Kabeltrommeln vollständig abzuwickeln.
16. Bei Wohnmobilen und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen muss der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsnachweis vorliegen. Gasflaschen, auch in leerer Form, dürfen nur mit aufgesteckter Sicherheitsklappe transportiert werden. Die Verantwortung liegt nicht im Bereich des Wohnmobil- und Glampingparks.
17. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die den Mietern oder seinen Besuchern entstehen. Anderes gilt nur, sofern vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vorliegen.
18. Der Aufbau von Dauervorzelten ist nicht gestattet. Es dürfen lediglich Markisen oder Markisenvorzelte verwendet werden.
19. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, nach dem Jugendschutzgesetz zu handeln. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind nur nach Gesetzesvorgabe erlaubt. Der Konsum von illegalen Drogen hat einen Platzverweis zur Folge. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist auf dem Gelände des Wohnmobil- und Glampingpark DraussZeit Bostalsee nicht gestattet.
20. Die Weisungen des Personals sind verbindlich. Dies gilt insbesondere bei der Aufstellung von KFZ, Wohnwagen, Vorzelten oder ähnlichem. Die Platzleitung ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder diese des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherung und Ordnung auf dem Wohnmobil- und Glampingpark sowie im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint.
21. Wer gegen Bestimmungen der Platzordnung in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
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